Alle Tiere, die auf dem Campus der Universität zu Lübeck und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck entsprechend § 7 des Tierschutzgesetztes gehalten werden, fallen unter die Obhut der Gemeinsamen Tierhaltung (GTH) der Universität zu Lübeck.
Die tierschutzgerechte Zucht und Haltung, tierpflegerische und tierärztliche Betreuung sowie der Import und Export (national und international) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen obliegt den dafür verantwortlichen Mitarbeitenden der GTH.
Darüber hinaus werden Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet der Versuchstierkunde angeboten (Ausbildung zum Tierpfleger/in Fachrichtung Forschung und Klinik, Fachwissenschaftler, Fachtierarzt/ärztin für Versuchstierkunde, Tierschutzkurse, Sachkunde nach § 16 TierSchVersV, individuelle Beratungs- und Schulungsangebote).
Die GTH ist für die Bestellung, Haltung und Betreuung der für Tierversuche genehmigten Versuchstiere zuständig. Sie betreibt für die Tierversuche notwendige Anlagen und Einrichtungen, berät die Personen, die Tierversuche durchführen bei der Antragstellung, Planung und Durchführung der Versuche, soweit dies nicht in die gesetzliche Zuständigkeit des Tierschutzbeauftragten fällt und vermittelt notwendige Weiterbildungsangebote bzw. bietet diese an.
Die Universität zu Lübeck unterstützt die >Basler Deklaration zur tierexperimentellen Forschung. Finden Sie hier den Text der >Pressmitteilung.
Die Informationsinitiative "Tierversuche verstehen" hat die Universität zu Lübeck 2021 für ihre vorbildlich transparente und offene Kommunikation über Tierversuche >ausgezeichnet.
Weitere Informationen zur tierexprimentellen Forschung an der Universität zu Lübeck finden sie >hier