Zugangsberechtigung

Um eine Zugangsberechtigung zu den nicht-öffentlichen Räumen der GTH zu erhalten, müssen vom Nutzer folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der/Die Mitarbeiter/in muss in einem gültigen Tierversuchsprojekt angemeldet sein.
  2. Es wird ein Zugangschip/Schlüssel benötigt.
  3. Der Antrag auf Zugangsberechtigung muss ausgefüllt und persönlich im Geschäftszimmer der GTH vorgelegt werden.

Das Formblatt "Antrag auf Zugangsberechtigung" finden Sie ab sofort nicht mehr auf der GTH-Webseite, sondern im >Intranet (focus:INSIDE) unter ACUW - Animal Care, Use & Welfare.

Das Formular können Sie mit dem Adobe Reader am Rechner ausfüllen und danach ausdrucken.

 

>Hausordnung der Universität zu Lübeck vom 19. Juli 2016:

§ 6 Genehmigungspflichtige und unzulässige Betätigungen


(1) Auf den Grundstücken der Universität bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder der bzw. des Hausrechtsbeauftragten folgende Handlungen:

7. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, außer für Zwecke von Forschung und Lehre.