Zugangsberechtigung
Um eine Zugangsberechtigung zu den nicht-öffentlichen Räumen der GTH zu erhalten, müssen vom Nutzer folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der/Die Mitarbeiter/in muss in einem gültigen Tierversuchsprojekt angemeldet sein.
- Es wird ein Zugangschip/Schlüssel benötigt.
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Der Antrag auf Zugangsberechtigung muss ausgefüllt und persönlich im Geschäftszimmer der GTH vorgelegt werden.
Das Formblatt "Antrag auf Zugangsberechtigung" finden Sie ab sofort nicht mehr auf der GTH-Webseite, sondern im >Intranet (focus:INSIDE) unter ACUW - Animal Care, Use & Welfare.
Das Formular können Sie mit dem Adobe Reader am Rechner ausfüllen und danach ausdrucken.
>Hausordnung der Universität zu Lübeck vom 19. Juli 2016:
§ 6 Genehmigungspflichtige und unzulässige Betätigungen
(1) Auf den Grundstücken der Universität bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder der bzw. des Hausrechtsbeauftragten folgende Handlungen:
…
7. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, außer für Zwecke von Forschung und Lehre.