Alle Tiere, die auf dem Campus der Universität zu Lübeck entsprechend § 11 des Tierschutzgesetztes gehalten werden, fallen unter die Obhut der Gemeinsamen Tierhaltung (GTH) der Universität zu Lübeck.
Die Zucht, Haltung, Tierpflege sowie der Import und Export (national und international) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen obliegt den dafür verantwortlichen Mitarbeitenden der GTH.

