Export von Tieren:
Wer Tiere aus Tierhaltungseinrichtungen der Gemeinsamen Tierhaltung (GTH) in andere Einrichtungen exportieren möchte, hat dies grundsätzlich bei der GTH >anzumelden (gth.logistik@uni-luebeck.de)
Transporterklärung:
Vor dem Versand muss der Nutzer die >Transporterklärung vollständig ausgefüllt >einreichen.
Gesundheitszeugnis:
Vor dem Versand von Tieren wird im Allgemeinen durch die empfangenden Einrichtungen vorab ein aktuelles Gesundheitszeugnis zur Durchsicht verlangt. Die Gesundheitszeugnisse werden durch die GTH regelmäßig erstellt und dem Nutzer bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Inaugenscheinnahme durch die Amtstierärztin:
Vor einem Versand von Tieren in Drittländer müssen die zu versendenden Tiere und deren Transportbehältnisse in der Regel von der Amtstierärztin auf Ihre Versandfähigkeit überprüft werden. Die terminliche Absprachen mit der Amtstierärztin der Hansestadt Lübeck wir ausschließlich durch die GTH koordiniert.
Kurier:
Der eigentliche Tiertransport (z.B. die Auftragsvergabe an einen Kurier) wird durch den Nutzer organisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um ein für Tiertransporte lizenziertes Unternehmen handelt. Bei der Auswahl eines geeigneten Transporteurs kann Ihnen die GTH behilflich sein.
Je nach Empfangsort werden vom Kurier weitere Dokumente benötigt (Customs Invoice, USDA Statement, Shipper`s Certification for Live Animals…). In der Regel wird Sie der Kurier bei der Ausfertigung unterstützen.
Verpackung/Versand:
Die Verpackung der Tiere in geeignete Transportbehältnisse wird von Mitarbeitern der GTH durchgeführt.
„Leider wird zurzeit aus sicherheitstechnischen Gründen der Versand und Empfang von ausgefüllten PDF-Formularen als Email-Anhang im Hochschulnetz unterbunden. Bitte schicken Sie uns daher bis auf Weiteres Ihre ausgefüllten Formulare als eingescannten Ausdruck zu. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das ITSC. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.“
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Formblatt Tierexporterklärung